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   BSG, 23.08.1973 - 8/2 RU 151/70   

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BSG, 23.08.1973 - 8/2 RU 151/70 (https://dejure.org/1973,4177)
BSG, Entscheidung vom 23.08.1973 - 8/2 RU 151/70 (https://dejure.org/1973,4177)
BSG, Entscheidung vom 23. August 1973 - 8/2 RU 151/70 (https://dejure.org/1973,4177)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.02.1970 - 2 RU 135/66

    Arbeitsentgeltssteigerung - Tarifliche Steigerung nach Lebensjahren - Steigerung

    Auszug aus BSG, 23.08.1973 - 2 RU 151/70
    Aber auch in § 565 Abs. 1 RVO aF wird grundsätzlich auf die Verhältnisse zur Zeit des Unfalls insofern abgestellt, als diese auf den Zeitpunkt der voraussichtlichen Beendigung einer - durch den Unfall oftmals hinausgeschobenen, unter Umständen sogar nicht mehr zur Ende geführten - Ausbildung übertragen werden (BSG 31, 38, 40) und die in diesem Zeitpunkt bzw. bei Vollendung des 21. Lebensjahres vorliegenden Entgelte auch maßgeblich bleiben, wenn sie durch spätere tarifliche Änderungen erhöht werden (AN 1942, II 214; Podzun, BG 1952, 250, 252; zu § 573 Abs. 1 RVO siehe Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., Stand Juli 1972, Anm. 13, S. 432. oben).

    Die Absätze 1 und 2 des § 565 RVO aF sind hier, da sich der Unfall während der Berufsausbildung und schon vor dem 21. Lebensjahr ereignet hat, einander ergänzend anzuwenden (Lauterbach, 2. Aufl., aaO, Anm. 6 zu § 565 RVO aF; Podzun, aaO, S. 252; BSG 31, 38, 40).

    Daß nicht die tariflichen Regelungen, die für andere Unternehmen gelten, in die der Verletzte später eingetreten ist oder eintreten wollte, zugrunde zu legen sind, ergibt sich - wie der 2. Senat des BSG im Urteil vom 27. Februar 1970 - 2 RU 135/66 - zu § 573 Abs. 2 EVO nF - zutreffend ausgesprochen hat, aus dem oben schon erwähnten Grundsatz, daß für die Berechnung der Leistungen in der Unfallversicherung (UV) die Verhältnisse vor dem Unfall maßgebend sind (vgl. BSG 31, 38, 40).

  • BSG, 27.05.1970 - 2 RU 168/67

    Geminderte Erwerbsfähigkeit - Arbeitsunfallfolge - Vereitelter beruflicher

    Auszug aus BSG, 23.08.1973 - 2 RU 151/70
    § 565 RVO aF enthält - ebenso wie seine Vorgänger und die ihn ersetzenden Vorschriften des § 573 Abs. 1 und 2 RVO - eine Ausnahme von dem die gesetzliche Unfallversicherung seit jeher beherrschenden Grundsatz, daß die Verdienstverhältnisse vor dem Arbeitsunfall für alle Zukunft maßgebend bleiben und spätere Erwerbsaussichten nicht berücksichtigt werden (s. die amtliche Begründung zum 60 Unfallversicherungsänderungsgesetz, AN 1942 II, 199, 214; Lauterbach, Unfallversicherung, 2. Aufl., Anm. 2 zu § 565 RVO aF; BSG 31, 185, 189).
  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    Dass der Begriff der Berufsausbildung in § 573 Abs. 1 RVO nicht über den Wortsinn hinaus auf andere Formen beruflicher Bildung ausgedehnt werden kann, folgt ua aus dem Ausnahmecharakter der gesetzlichen Regelung, den die Rechtsprechung stets betont hat (BSG vom 26.7.1963 - 2 RU 13/61 - BSGE 19, 252, 254 = SozR Nr. 6 zu § 565 RVO aF Aa 9; BSG vom 23.8.1973 - 8/2 RU 151/70 - SozR Nr. 7 zu § 565 RVO aF Aa 11; BSG vom 26.3.1986 - 2 RU 32/84 - HV-Info 1986, 860; BSG vom 4.12.1991 - 2 RU 69/90 - HV-Info 1992, 598) .
  • SG Heilbronn, 21.12.2020 - S 2 U 1011/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Höhe des

    Dass der Begriff der Berufsausbildung in § 573 Abs. 1 RVO nicht über den Wortsinn hinaus auf andere Formen beruflicher Bildung ausgedehnt werden kann, folgt ua aus dem Ausnahmecharakter der gesetzlichen Regelung, den die Rechtsprechung stets betont hat (BSG 26.07.1963, 2 RU 13/61, SozR Nr. 6 zu § 565 RVO aF Aa 9; BSG 23.08.1973, 8/2 RU 151/70, SozR Nr. 7 zu § 565 RVO aF Aa 11; BSG 26.03.1986, 2 RU 32/84, HV-Info 1986, 860; BSG 04.12.1991, 2 RU 69/90, HV-Info 1992, 598).

    Insoweit ist der JAV dann nicht nach § 573 Abs. 1 RVO neu zu berechnen, wenn der Versicherte - wie hier - ohne den Unfall nach Abschluss der ersten Ausbildung noch eine weitere Ausbildung in einem anderen, von dem ersten verschiedenen Beruf begonnen hätte (BSG 23.08.1973, 8/2 RU 151/70, SozR Nr. 7 zu § 565 RVO aF).

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